Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Sönke » Donnerstag 10. Februar 2022, 12:19

Hallo zusammen,

im Mai dieses Jahres ist bereits Landtagswahl in NRW. Ich habe heute in der Zeitung gelesen, dass das Gesetz kommende Woche dem Landtag vorgelegt werden soll. In den Medien ist die Rede davon, dass Ministerin Scharrenbach den Entwurf öffentlich vorgestellt habe. Ich finde aber nirgends einen Entwurfstext?

U.a. die Westdeutsche Zeitung berichtet zum Thema:
https://www.wz.de/nrw/kommendes-denkmal ... d-66099613

Wenn jemand den Entwurf findet, wäre ein Link dorthin interessant, um zu gucken, ob noch in irgendeiner Weise auf die Anliegen der Paläontologie eingegangen worden ist.

Da das ja jetzt wohl im Schnellverfahren durchgeboxt werden soll, fragt sich, ob man noch in der parlamentarischen Phase punktuell Änderungen erreichen könnte. Ich halte das in größerem Umfang für schwierig, sollte die Fachabteilung des Ministeriums abermals nichts für einen zeitgemäßen paläontologischen Denkmalschutz getan haben. Dies können wir aber erst beurteilen, wenn wir den Entwurf lesen konnten.

Schöne Grüße
Sönke

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Sönke » Freitag 11. Februar 2022, 16:57

Hallo zusammen,

der Entwurf ist jetzt online:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/d ... -16518.pdf

Ich muss ihn mir noch zu Gemüte führen. Die Einbringung in den Landtag ist schon Mittwochabend - na, dann hoffe ich mal, dass alle Abgeordneten bis dahin auch ihre Hausarbeit gemacht haben werden und die 87 Seiten gelesen und verstanden haben. :roll: Warum das jetzt so holterdiepolter gehen muss, ist mir echt unverständlich. Aber nun gucke ich erstmal rein.

Gruß
Sönke

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Sönke » Freitag 11. Februar 2022, 20:55

Hallo zusammen,

Überrachung! Ich bin ganz zufrieden mit dem neuen Entwurf.

Die Begriffsdefinition in § 2 wurde nach unseren Vorschlägen verbessert.
Ein paläontologisches Bodendenkmal ist ein Fossil dann, wenn es bedeutend für die Erdgeschichte ist und aus wissenschaftlichen Gründen ein Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung oder Nutzung besteht.

In § 15 steht, dass keine Erlaubnis für Nachforschungen nach Bodendenkmälern (im Sinne von § 2) erforderlich ist, wenn die Nachforschung unter Verantwortung des Denkmalfachamts erfolgt. Hobbypaläontologen können die Beauftragung für Nachforschungen erhalten, wenn sie mit den Fachämtern (LWL und LVR) kooperieren. Mit dem LWL in Westfalen funktioniert dies seit Jahren sehr gut. Beim LVR ist da noch Potenzial. Vielleicht hilft eines Tages der neidvolle Blick auf die Erfolge im westfälischen Musterländle. :wink:

Nach § 18 behält NRW das Schatzregal, d.h. Bodendenkmäler im Sinne von § 2 werden mit Entdeckung Landeseigentum. Nicht mehr gilt dies für "Funde von besonderem wissenschaftlichem Wert". Es müssen für die Beanspruchung als Landeseigentum also alle Kriterien nach § 2 vorliegen (bedeutend für die Erdgeschichte, ein wissenschaftlich begründetes Interesse der Allgemeinheit an Erhaltung oder Nutzung). Also, die Kriterien liegen eher höher als vorher (meine Lesart), d.h. Fossiliensammler dürfen eher mehr behalten als bisher.
Es ist sogar eine Rückübertragung des Eigentums, z. B. an die Finder, möglich. Das wäre denkbar, wenn der Finder ein Privatmuseum unterhält und das Objekt selbst kuratieren kann.
Es soll für korrekt gemeldete (bewegliche) Bodendenkmalfunde eine "angemessene Belohnung in Geld" gezahlt werden. Es ist von einer Einzelfallentscheidung die Rede, bei der die Obere Denkmalbehörde (Ministerium) sich mit dem zuständigen Fachamt (LWL/LVR) abstimmt. Das wird auch bislang schon gemacht und hat zuletzt zu höheren Belohnungen für Finder geführt als die vorherige Verwaltungspraxis dies getan hatte. Es heißt in den Erläuterungen zum Gesetz zu § 18 u.a.: Konkrete Hinweise zur Festsetzung der Belohnungshöhe im Einzelfall können im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift erlassen werden." Also, da muss man ggf. sehen, was da dann festgelegt wird. "Einzelfallentscheidung" ist ja recht offenlassend und schwammig, ähnlich wie das bisherige "die Höhe der Belohnung orientiert sich am wissenschaftlichen Wert des Fundes". Es besteht begründeter Anlass zu hoffen, dass es im Interesse vieler Fundmeldungen fair für Finder ausgestaltet wird. Ich glaube, dass man hier nicht am falschen Ende sparen sollte, wurde inzwischen von doch einigen verstanden.

Bis zu dem Punkt bin ich, wie gesagt, recht zufrieden und kann durchaus ein Stück weit die Handschrift unserer Petition darin wiederfinden!

In § 26 wurde bezüglich der Betretungsrechte (das war schon im Vorentwurf der Fall) aufgenommen, dass diese neben Denkmalpflegern auch "Beauftragte der Denkmalpflege" haben sollen. Das ist gut. Leider aber sind die Hobbypaläontologen, die mit den Fachämtern kooperieren nicht "Beauftragte der Denkmalpflege" im Sinne des Gesetzes. Es müsste hier unbedingt der Personenkreis der Betretungsberechtigten ausgeweitet werden auf "Ehrenamtliche bestellte paläontologische Bodendenkmalpfleger" (eine Tätigkeit die jedem engagierten Hobbypaläontologen offensteht!). Hierzu sende ich heute Abend einen konkreten Vorschlag an die Fraktionen des Landtags. Vielleicht geht da noch was!
Es wäre natürlich ganz zentral, weil hierüber könnten wir als Hobbypaläontologen in Kooperation mit der Denkmalpflege notfalls auch mal Zugangsrechte gegen unwillige Steinbruchbetriebe erzwingen...

Viele Grüße
Sönke

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Sönke » Dienstag 22. Februar 2022, 12:45

Hallo zusammen,

voraussichtlich werde ich im März als Sachverständiger im federführenden Ausschuss des Landtags angehört.

Ich habe allerdings noch keine offizielle Einladung durch die Landtagsverwaltung vorliegen. Die Partei Bündnis 90 / Die Grünen hat das dort aber freundlicherweise angeregt. Wenn es zu der Anhörung kommt, werde ich versuchen dort im Sinne unseres Novellierungsvorschlags v. a. noch einmal die Bedeutung der Zugangsmöglichkeit zu geologischen Aufschlüssen durch mit der Denkmalpflege kooperierende Fossiliensammler zu thematisieren und deren Bedeutung für den Schutz des paläontologischen Erbes von Nordrhein-Westfalen sowie für die paläontologische Forschung und den Kultur- bzw. Naturgüterschutz herausstellen. Ich werde dies im Geiste der Gemeinschaftsaktion unserer 1041 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner tun und mich darauf beziehen, im Versuch unserem gemeinsamen Anliegen hierdurch Gewicht zu verleihen. Vermutlich ist eine Konzentration auf diesen einen Punkt sinnvoll.

Ein Erfolg an dieser Stelle würde nicht nur ein riesengroßer Fortschritt sein aus dem Dilemma der "paläontologischen Grauzone" sowie der hemmungslosen Fossilvernichtung durch unkooperative Betriebe herauszukommen, sondern gleichzeitig auch der Kooperation zwischen Denkmalpflege und Sammlern neue Wege eröffnen. Für Fossiliensammler würde die Kooperation zusätzlich reizvoll und Denkmalpfleger dürften sich auf mehr Fundmeldungen freuen. Davon würde die gesamte Bevölkerung profitieren (museale Präsentation der Früchte der Arbeit sowie deren wissenschaftliche Auswertung) - paläontologische Denkmäler könnten offiziell aufgespürt werden und würden hierdurch effizienter als bislang geschützt. Das Gesetz könnte seinem Namen und damit dem eigenen Anspruch besser gerecht werden als bislang.

Ich werde aber nur ein Lanze für diejenigen brechen können, die auch aktiv mit der Denkmalpflege zusammenarbeiten oder dies in Zukunft tun möchten. Im Rahmen des Denkmalschutzes kann nicht mit bloßen Freizeitinteressen argumentiert werden. Da in Rechte Dritter eingegriffen wird (Eigentum), liegt die argumentative Messlatte für einen verbesserten Zugang zu diesem fremden Eigentum extrem hoch. Da die Tätigkeit als ehrenamtlich bestellter Denkmalpfleger grundsätzlich eine ist, die jedem engagierten Fossiliensammler offensteht, werde ich hier ansetzen.

Später wäre es dann unter Umständen erforderlich, die Rheinische Denkmalpflege mit den Erfolgen der Westfälischen Denkmalpflege zu konfrontieren und da einen "Wandel durch Annäherung" herbeizuführen und ein gemeinsames Verständnis für wirksame paläontologische Forschungsarbeit in beiden Landesteilen zu entwickeln und auf dieser Basis auch im Rheinland eine in der Breite erfolgreiche Kooperation zu realisieren.

Viele Grüße
Sönke

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von LITHOPS » Dienstag 22. Februar 2022, 13:27

Hallo Sönke,

Ich wünsch dir, und damit uns allen, viel Erfolg!
Der Plan ist gut.

Bleibt zu hoffen, dass der Weg von einer guten Idee in die Köpfe und dann in ein Gesetz nicht zu lang ist.

LG Jürgen

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Sönke » Dienstag 22. Februar 2022, 14:31

Danke Jürgen und hallo zusammen,

jetzt liegt mir die offizielle Einladung durch den Präsidenten des Landtags André Kuper für den 18. März 2022 vor.

Er schreibt, er lade mich auf Vorschlag der Fraktionen und im Namen des Vorsitzenden des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, Herrn Abgeordneten Hans-Willi Körfges zu dieser öffentlichen Veranstaltung ein.

Ich werde im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme abgeben, diese Möglichkeit hat man mir eingeräumt. Wenn es dazu Fragen gibt, werden mir diese dann im Rahmen der Anhörung gestellt werden. Möglicherweise werde ich unter den gegenwärtigen Covid-Bedingungen (wir haben jetzt auch Corona im Haus und es ist ja nicht mehr lange hin) nur per Telefonkonferenz teilnehmen.

Viele Grüße
Sönke

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von oztrail » Mittwoch 23. Februar 2022, 21:21

Hallo Sönke,

dir auf jeden Fall gutes Gelingen und danke für das Engagement. Hoffentlich möge es richtungsweisend auch für andere Länder sein.

Zu dem Thema (Sch…-)Corona, gute Besserung an die betreffende Person!

Viele liebe Grüße, Uwe
Wissen und Willen sind nicht nur orthografisch ähnlich, sie sind eng miteinander verbunden.
(U.J. - 23.06.2010)

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Sönke » Freitag 18. März 2022, 19:58

Danke Uwe, es ist alles wieder gut. :)

Ich möchte hier noch allen mitteilen, dass heute die Anhörung stattgefunden hat. Ich war im Nachhinein betrachtet froh, nur per Telefon dabei gewesen zu sein, da ich so parallel Bilder fürs nächste Steinkernheft freistellen konnte, denn mir wurde keine einzige Frage gestellt. Und ein Eingangsstatement war nicht vorgesehen. :bg: Ich habe während der Debatte einiges über die Problemstellungen im Bereich Baudenkmalpflege erfahren, saß dabei rund 5 1/2 Stunden "auf heißen Kohlen", dass es noch einen Schwenk zur Bodendenkmalpflege geben würde, doch nach der dritten Fragerunde war Schluss, ohne dass das Thema auch nur gestreift worden wäre. Aber immerhin wurde ich zu Anfang mit als Sachverständiger angekündigt. :roll:

Ich sehe es mal so: somit blieb das schriftlich im Rahmen der Anhörung vorgetragenene, siehe E 17/2254 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/d ... 7-2254.pdf fachlich unwidersprochen. Da ich mit CDU und Grünen dazu gute Vorgespräche geführt habe, hoffe ich mal, dass "keine Frage dazu" ggf. bedeutet, dass das soweit klar ist. (Ich habe mich entschlossen da jetzt optimistisch zu sein, anstatt mich zu ärgern, nichts gefragt worden zu sein.)
Im Schriftlichen ließ sich das relativ ausführlich begründen, was im 4-Minuten-Stellungnahmen-Format in der mündlichen Anhörung knifflig gewesen wäre, je nach Fragestellung.

Ob das Gesetz nun beschlossen wird oder nicht, bleibt abzuwarten. Es wird wohl am 1. April parlamentarisch nochmals beraten und in der letzten oder vorletzten Plenarwoche dieser Legislaturperiode dann im Landtag darüber Beschluss gefasst. Es sei denn, man entscheidet sich, es aufgrund der doch relativ breiten fachlichen Kritik im Bereich der Baudenkmalpflege und einiger dahingehender Plädoyers nach dem Motto "never change a running system", beim Alten zu belassen. Die Blöße wird sich die Regierung aber wohl kaum geben, nachdem man jetzt über Jahre daran gearbeitet hat.

In puncto Bodendenkmalpflege würde ich mir, vor allem falls die angeregte Änderung bei den Betretungsrechten noch erfolgt, wünschen, das Gesetz würde beschlossen. Bei der Baudenkmalpflege hoffe ich, dass sich noch kurzfristig tragfähige Kompromisse zwischen den unterschiedlichen Interessen finden werden. Im worst case müsste man sonst mal gucken, wer die neue Landesregierung bildet und falls der Denkmalschutz wieder auf die Agenda kommt, unsere Placets noch mal einreichen. :roll:

Also, schauen wir mal... dann sehen wir schon.

Was wir auf jeden Fall tun können in der Praxis, ist die Zusammenarbeit mit den Fachämtern zu intensivieren. Egal wie das Gesetz ausgeformt ist, wenn da beide Seiten mitziehen, können wir auf der Basis u.U. Vieles praxistauglich gestalten.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Schöne Grüße
Sönke

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Sönke » Donnerstag 7. April 2022, 14:07

Hi zusammen,

es wurde offenbar jetzt schon über das Gesetz beschlossen, siehe z. B.:

https://www.westfalenspiegel.de/denkmal ... esetz-nrw/

Auf die Schnelle habe ich noch nicht herausbekommen, ob es noch irgendwelche Änderungen gab gegenüber dem Entwurf. Den rechtsgültigen Text habe ich gerade noch nicht gefunden. Sicherlich wird man da demnächst fündig und kann dann noch mal die für uns relevanten Passagen gegenchecken und dann bewerten.

Viele Grüße
Sönke

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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Sönke » Mittwoch 1. Juni 2022, 14:16

Hallo zusammen,

heute ist das neue Denkmalschutzgesetz von NRW in Kraft getreten.

Noch finde ich online nur den Beratungsvorgang von der 2. Lesung und den in diesem Rahmen besprochenen Entwurf. Die geringfügigen Änderungsanträge der Regierungsfraktionen betrafen die unsere Belange berührenden Paragraphen nicht:
https://www.landtag.nrw.de/home/dokumen ... chutz.html
Die von mir nicht näher betrachteten Änderungsanträge der Opposition wurden mit der Regierungsmehrheit abgelehnt.

Der Kernsatz im neuen § 26 Abs. 2 lautet:
Die Denkmalbehörden und Denkmalfachämter sowie ihre Beauftragten sind berechtigt,
Grundstücke und Wohnungen zu betreten sowie Prüfungen und Untersuchungen anzustellen,
soweit dies für die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere zur
Eintragung in die Denkmalliste oder für andere Maßnahmen nach diesem Gesetz, erforderlich
ist. Das Betreten von Wohnungen ist ohne Einwilligung der Verpflichteten nur bei Gefahr im
Verzug zulässig.
Im Erläuterungstext heißt es dazu:
Satz 1 erlaubt den Denkmalbehörden, den Denkmalfachämtern und den jeweils von ihnen
Beauftragten Grundstücke und Wohnungen zu betreten sowie Prüfungen und Untersuchun-
gen anzustellen, soweit dies für die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
insbesondere zur Eintragung in die Denkmalliste oder anderer Maßnahmen nach diesem Ge-
setz erforderlich ist. Gegenüber der bisherigen Fassung in § 28 Absatz 2 DschG wird auf eine
weitergehende Differenzierung verzichtet, da ohne ein Betretungsrecht die Ausübung ihres
Amtes nicht möglich ist. Das Betretungsrecht ist an die Voraussetzung geknüpft, dass es zur
Wahrung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege erforderlich ist.
Da sich dies im ersten Entwurf nicht wiederfand, sondern extra ähnlich wie von mir vorgeschlagen eingefügt worden ist, werte ich das als Erfolg unserer Initiative. Wir sind m.W. die einzigen gewesen, die im Rahmen der Anhörung weiter darauf gedrängt haben, den Personenkreis der Berechtigten zu erweitern. Ansonsten drehte sich die Anhörung doch sehr um die Baudenkmalpflege.

Für mich bedeutet es, dass Amateurpaläontologen, die mit dem Denkmalfachamt zusammenarbeiten (die Zusammenarbeit kann grundsätzlich jeder beginnen) und also von dort eine Beauftragung zum Suchen und Bergen von Fossilien erhalten, zukünftig Betretungsrechte für Steinbrüche, Gruben usw. im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit erhalten (da ihnen sonst die Ausübung nicht möglich ist). Der Betrieb muss dann die Begehung ermöglichen.

Es muss aber z. B. noch mit der Paläontologischen Bodendenkmalpflege in Westfalen erörtert werden, ob man dies auch so versteht und wie man diese neue Handhabe nutzt. Sicherlich werden trotzdem Rücksprachen mit den Abbaubetrieben erforderlich sein (schon um eine Verwechslung mit illegalem Eindringen zu vermeiden), wo dann die Frage ist, ob das Denkmalfachamt dort in Erscheinung tritt oder der Beaufragte selbst usw. und welche Sprachregelungen man findet.

Ich sehe es als große Chance an, Denkmalpflege und Amateurpaläontologie näher zusammenzubringen und beides aufzuwerten - und dies in einem rechtlich für die kooperierenden Amateure besser abgesicherten Umfeld als bisher.

Was die Änderungen anderer Paragraphen in der Praxis bedeuten, muss sich auch noch zeigen.

Herzlichen Dank nochmals an alle Unterstützerinnen und Unterstützer der Initiative des Jahres 2020, denen dieser wegweisende Forschritt zu verdanken ist.

Schöne Grüße
Sönke

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Stephan
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Re: Aufruf zum Mitzeichnen: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in NRW [beendet]

Beitrag von Stephan » Mittwoch 1. Juni 2022, 15:08

Hallo Sönke,

also in Westfalen gibt es schon potenziell interessante Tagebaue :wink: ,
berichte doch bitte wenn es in Münster eine klare Linie zur Auslegung gibt.

Viele Grüße

Stephan
Fossiliensammeln, ich kann jederzeit damit aufhören, ährlisch!

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