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PRESSEMITTEILUNG: Fossilien verlassen Deutschland: Über das Kulturgutschutzgesetz und seine fatalen Folgen für Forschung, Museen und Sammler

- Pressemitteilung von Steinkern.de, 3.12.2015 (als PDF herunterladen) -

Drama Der Urzeit Pressemitteilung

Seit Monaten tobt der Streit zwischen Kunst- und Antikenhandel sowie Sammlern auf der einen und dem Kulturstaatsministerium auf der anderen Seite. Jetzt greifen Naturwissenschaftler in die Diskussion ein. Um Staatsministerin Monika Grütters wird es zusehends einsam. Die Naturwissenschaftler und Sammler naturwissenschaftlicher Objekte sind verärgert, dass sie im Zuge der Erarbeitung des Gesetzes nicht berücksichtigt wurden und die Bundesregierung einen Entwurf beschlossen hat, durch den sie sich kontraproduktiven Regelungen ausgesetzt sehen. Ganze Forschungsfelder werden grundlegend in Frage gestellt. Erst mit Veröffentlichung des Referentenentwurfs vom 14.09.2015 wurde bekannt, dass jede Sache von "wissenschaftlichem Wert" künftig als Kulturgut gelten soll, insbesondere Sachen von "paläontologischem Wert". Naturgüter wie Fossilien, Mineralien und Meteorite sowie auch zoologische Objekte werden denselben Regelungen unterworfen wie Antiken und Kunstwerke. Die exzellente Zusammenarbeit von Wissenschaftlern und Privatsammlern im naturwissenschaftlichen Bereich droht dadurch empfindlich gestört, der Forschungsstandort Deutschland nachhaltig geschwächt zu werden. Das Museum Solnhofen verliert einige seiner spektakulärsten Exponate – es geht ans Eingemachte. Letztlich steht noch mehr auf dem Spiel: Grundrechte und die europäische Warenverkehrsfreiheit.


Naturwissenschaftler und Sammler kritisieren das Gesetz
Die Paläontologischen Gesellschaften Deutschlands, Österreichs warnen davor, dass durch das Kulturgutschutzgesetz der internationale Leihverkehr und die Zusammenarbeit mit privaten Sammlern beeinträchtigt werden. Sie weisen auf die grundlegenden Unterschiede zwischen Archäologie und Paläontologie hin, die eine differenzierte rechtliche Behandlung erfordern. Eine Besonderheit der Paläontologie ist, dass Fossilien, die nicht durch Wissenschaftler oder Sammler geborgen werden, zu 99 % der Erosion oder maschineller Zerstörung beim Gesteinsabbau zum Opfer fallen. "Wer die Einfuhr oder das Handeln, Tauschen und Verschenken von Fossilien und Mineralien, die nicht von Ausfuhrgenehmigungen oder anderen Papieren begleitet werden, pauschal mit Bußgeldern belegen oder gar bestrafen will, müsste in der Konsequenz auch die Rohstoffgewinnung aus Gestein untersagen. Es werden täglich in Steinbrüchen mehr Fossilien zerstört als der fleißigste Sammler in seinem ganzen Leben finden kann", meint der Tübinger Paläontologe Dr. Michael Maisch, Mitherausgeber der Zeitschrift FOSSILIEN. "Selbstverständlich gibt es unter Sammlern einen breiten Konsens darüber, dass herausragende Kultur- und Naturgüter eines besonderen Schutzes bedürfen. Die UNESCO-Konvention von 1970 und die EU-Richtlinie von 2014 enthalten klare Definitionen, die ein hohes Schutzniveau garantieren – diese 1 zu 1 in nationales Recht zu transformieren wäre zu begrüßen", so Maisch weiter. Viele EU-Staaten haben die EU-Richtlinie bereits umgesetzt. Während beispielsweise in Österreich zum 1.12.2015 ein 7-seitiges Gesetz in Kraft tritt, verzögert sich in Deutschland der Prozess. Das deutsche Gesetzeswerk soll laut Gesetzesbegründung dieselben internationalen Standards durchsetzen, umfasst jedoch stattliche 156 Seiten, also 149 Seiten mehr als etwa das österreichische Gesetz. Allein daraus einen Übereifer abzuleiten, wäre sicherlich verfehlt, man muss schon genauer hinsehen.

 

Kulturgut auf einer Stufe mit Waffen und Drogen?
Wer das Gesetz eingehend studiert, dem wird klar, dass durch die weit gehaltenen Begriffsdefinitionen nicht nur illegaler Antikenhandel greifbar gemacht wird, sondern etwa auch der reguläre und unbedenkliche Handel mit Kultur- und Naturgütern unverschuldet auf der Anklagebank sitzt. Das Gesetz fordert von demjenigen, der Kulturgut (Briefmarken, Münzen, alte Bücher, Fossilien, Mineralien oder ähnliches) verkauft oder nach Deutschland einführt "Legalitätsnachweise", anderenfalls drohen Beschlagnahmen und noch ärgere rechtliche Konsequenzen. Dr. Diether Gräf, Präsident des Vereins für Geologie und Mineralogie (VFMG), moniert "Damit wird Kulturgutbesitz in eine ähnliche Kategorie wie illegaler Waffen- oder Drogenbesitz gerückt. Über Jahrzehnte aufgebaute private Sammlungen sind staatlichem Zugriff schutzlos ausgeliefert. Wenn wir Sammler im Steinbruch Mineralien oder Fossilien finden, dann liegen nun mal keine Quittungen und Provenienznachweise bei – man verlangt uns hier etwas Unmögliches ab." Zwar sind für eine flächendeckende Überwachung keine finanziellen Mittel unter dem Punkt "Erfüllungsaufwand" im Gesetz vorgesehen, was die Effektivität des Gesetzes als Mittel gegen illegalen Handel in Frage stellt, letztlich könnten jedoch einzelne Exponate aus Privatsammlungen oder missliebige Personen zur Zielscheibe werden. "Die Beweislastumkehr ist unverhältnismäßig, dies schafft eine Handhabe, mit der man an jedem Wissenschaftler, Händler oder Sammler – der nach heutigem Recht völlig legal agiert – ein Exempel statuieren könnte", mahnt auch der Potsdamer Paläontologe Johannes Kalbe.

Naturwissenschaftler trifft das Gesetz mit ebensolcher Härte wie Sammler. Für sie tritt ein weiteres Problem hinzu - die beabsichtigte pauschale Unterschutzstellung öffentlicher Sammlungen als "nationales Kulturgut". Die Paläontologische Gesellschaft kritisiert, es sei vollkommen unklar, wie künftig einfachste, jährlich zehntausendfach vollzogene grenzüberschreitende Transfers von naturwissenschaftlichen Objekten noch rechtssicher unbürokratisch bewerkstelligt werden könnten – schließlich wird dann künftig "nationales Kulturgut" verschickt, das einem umfassenden Schutz, aber eben auch strengen Auflagen unterworfen wird. Der Leihverkehr spielt im naturwissenschaftlichen Bereich traditionell eine große Rolle. Man betont seitens der Paläontologischen Gesellschaften die enge Verbindung zu den Hobby-Sammlern. In vielen Naturwissenschaftszweigen erfolgt die Feldforschung seit jeher zu einem erheblichen Teil durch Privatsammler, da Instituten die personellen und finanziellen Mittel fehlen – ohne die unentgeltliche Feldarbeit der Sammler blieben die meisten Fossilien und Mineralien unentdeckt und auch die zoologische Forschung würde stagnieren. Geschützt werden kann in der Zoologie nur das, was man kennt und bei geowissenschaftlichen Objekten nur das, was entdeckt und gesammelt wurde.

 

Das Museum Solnhofen, Heimstätte des Urvogels Archaeopteryx, verliert das "Drama aus der Urzeit"
Das Museum Solnhofen ist bereits seit Wochen mit den Auswirkungen des Gesetzes konfrontiert. Der Schaden ist zum Teil bereits jetzt unwiederbringlich, denn der durch den Regierungsentwurf des Kulturgutschutzgesetzes auf private Leihgeber erzeugte Handlungsdruck ist so groß, dass bereits jetzt feststeht, dass das Museum Solnhofen die spektakuläre Dauerleihgabe „Drama aus der Urzeit“ verlieren wird. Es handelt sich dabei um eine Gesteinsplatte aus dem Solnhofener Plattenkalk, die einen rund 150 Millionen Jahre alten 80 cm großen Raubfisch zeigt, der an der Wasseroberfläche einen Flugsaurier aufgespießt hat. Der spektakuläre fliegende Fischjäger hatte gerade einen kleinen Fisch erbeutet. Die für alle tödliche Begegnung, die in der Millionen Jahre alten Platte verewigt ist, gehört zu den spektakulärsten Stücken, die je in Deutschland gefunden wurden und ist -  in dieser Kombination - sogar seltener als der Urvogel Archaeopteryx.

Der wissenschaftliche Direktor des Museums Dr. Martin Röper beklagt, dass das Museum Solnhofen durch das Gesetzesvorhaben unnötig in eine schwere Krise gestürzt werde. In diesem Zusammenhang betont er die Wichtigkeit der unter der Kulturhoheit des Freistaates Bayern ermöglichten und für das Solnhofener Museum elementaren Kooperation mit Privatsammlern, die er gerne fortsetzen würde. "Versäumtes lässt sich nachholen, es  ist nie zu spät. Aber dazu ist es unerlässlich, das Kulturgutschutzgesetz auf die praktischen Belange der Naturwissenschaft der Paläontologie abzustimmen“. Das Solnhofener Museum ist nicht irgendein Museumsstandort in Deutschland. Mit drei von zwölf Originalen des Urvogels Archaeopteryx und einem weiteren befiederten Raubdinosaurier ist es nach Ansicht des britischen Wissenschaftlers Dr. Dave Martill zu einem "Weltklassemuseum" gereift. Eben weil es dem Solnhofener Wissenschaftler im Laufe von achtzehn Jahren mit Geduld und Toleranz gelungen ist, namhafte Sammler ins Boot zu holen. Mit dem gemeinsamen Konzept „Zeige die Fossilschätze aus dem Naturpark Altmühltal in der heimatlichen Steinbruchlandschaft“ sind in Solnhofen neue Maßstäbe gesetzt worden, eine an Arbeitsplätzen strukturschwache Region mit einem Leuchtturmprojekt geotouristisch zu beleben. Dazu sagt Dr. Martin Röper: "Wir deutschen Paläontologen sind auf dem besten Weg, Verlierer im eigenen Land zu werden. Das müsste mit unserem Engagement für die Geoidentität Deutschlands nicht sein. Wir kämpfen mit unseren Sammlern und Leihgebern  für die finanzarme Gemeinde darum, dass Solnhofen als wohl bekanntester Fossilienort Deutschlands zusammen mit anderen bedeutenden Fossilfundstellen wie Monte Bolca in Italien endlich den verdienten Sonderstatus der UNESCO bekommt. Die Vernetzung von Solnhofen mit gleichrangigen Fundstellen in Italien, Nordamerika, der Mongolei, China und Brasilien auf UNESCO-Ebene zu erreichen, beschreibt den besten Weg, um einen weltweiten Schutz bedeutender Fossillagerstätten zu erreichen."
Der Bürgermeister der Gemeinde Solnhofen Manfred Schneider bekräftigt: "Die Politik des Bundesministeriums für Kultur und Medien ist rücksichtslos und unverantwortlich – unserer ganzen Gemeinde ist dadurch ein Bärendienst erwiesen worden. Jetzt muss die Politik schnell gegensteuern, um den Verlust weiterer Fossilien zu verhindern. Ein staatliches Vorkaufsrecht zum Marktpreis, wie England und Frankreich es haben, wäre eine faire Regelung und weitere Verluste könnten vermieden werden." Sammler haben jetzt schon die Herausnahme weiterer wertvoller Stücke angekündigt und werden diese noch in diesem Jahr durchführen. Solnhofen verliert damit weitere für das Museum und seine Besucher wichtige Stücke.

 

"Eine Entmündigung sammelnder Bürgerinnen und Bürger"
Stefan Schorn, Betreiber des Internet-Forums Mineralienatlas.de denkt auch an andere Sammlergruppierungen und betont: "Es geht in diesem Gesetz nicht nur um Mineralien, Fossilien oder geologische Objekte. Auch Münzen, Briefmarken, Gemälde, Oldtimer und andere Kulturgüter sind betroffen. Das Sammeln ansich ist eine schützenswerte Tradition – es ist ein immaterielles Kulturgut. Eine Beweislastumkehr ist ein Schlag ins Gesicht jedes Sammlers und erzeugt Rechtsunsicherheit. Die Richtlinie und die UNESCO-Konvention fordern keine solche Maßnahme von Deutschland." Der Münchener Rechtsanwalt Joachim Walser, der das Kulturgutschutzgesetz juristisch begutachtete, resümiert in einer Stellungnahme, dass "die Kulturtätigkeit Sammeln durch den Regierungsentwurf bis zur Bedeutungslosigkeit eingeschränkt wird." Prof. Eberhard Frey vom Naturkundemuseum Karlsruhe sieht in dem Gesetz darüber hinaus eine "Entmündigung sammelnder Bürgerinnen und Bürger" und prognostiziert, dass infolge des Gesetzes Fossilien und andere Kultur- und Naturgüter "in undurchsichtigen Kanälen verschwinden werden." Dabei werden "die Museen die Dummen sein und die ehrlichen Privatsammler die Betrogenen."
Naturwissenschaftler und Sammler hoffen darauf, dass die Bundesländer ihre Kulturhoheit gegen den Bund entschieden verteidigen und auf für Sammler und Forscher interessengerechte Regelungen drängen werden. Dr. Michael Maisch meldet Zweifel an, ob der 156-seitige Entwurf dafür überhaupt die richtige Grundlage sei. "Dem gesamten Gesetz steht die falsche Verdächtigung von Sammlern und Wissenschaftlern auf die Stirn geschrieben. Es hat eine eigentums- und zugleich forschungsfeindliche Grundtendenz."
 

Bemerkenswerte Verflechtungen
Staatsministerin Monika Grütters ist es nicht gelungen, die Interessen des Kulturgutschutzes mit den Interessen der Bürgerinnen und Bürger in Ausgleich zu bringen. Dies zeigt sich auch an mehr als 36.000 Unterstützern der Online-Petition "Für den Erhalt des privaten Sammelns".
In der Gesetzesbegründung heißt es, es ginge um die Einschränkung der Finanzierungsmöglichkeiten ausländischer Terrororganisationen. Ein populäres Ziel, das alle an der Diskussion Beteiligten eint und das niemand als solches in Frage stellt. Eine sachliche Diskussion über die mit dem Gesetz verbundene Binnenmarktregulierung und die Überwachung der Bürger wird durch die plakative Argumentation jedoch erschwert. Belege dafür, dass Raubgut aus Syrien oder Irak auf dem deutschen Markt aufgetaucht wäre, gibt es bislang nicht. Handel, Sammlern und Wissenschaft in Form der Gesetzesbegründung und durch Auferlegung von Sorgfaltspflichten eine Verstrickung in illegalen Machenschaften in die Schuhe zu schieben und sie damit in eine Ecke mit Raubgräbern und Terrorismusfinanziers zu stellen, ist zu einfach gedacht. Das Strafgesetzbuch bietet schon heute Möglichkeiten illegalen Handel zu unterbinden. Auch gibt es bereits – was Sammler, Händler und Wissenschaftler einhellig begrüßen – ein Einfuhr-Embargo für Objekte aus Syrien und Irak. Wenn Deutschland den Kulturgutschutz nicht mit weniger populären Plänen vermengen würde, könnten die EU-Richtlinie und die UNESCO-Konvention längst wie in den anderen EU-Ländern umgesetzt worden sein.
Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, betonte bereits am 7.12.2014 gegenüber der WAZ den "breiten Schulterschluss zwischen der federführenden Kulturstaatsministerin Monika Grütters, dem Auswärtigen Amt und der [archäologischen] Fachebene". Wenn nun am 28.10.2015, wenige Tage vor dem Regierungsbeschluss über das Kulturgutschutzgesetz (4.11.2015), seitens der Stiftung Preußischer Kulturbesitz eine Pressemeldung über ein von einem "anonymen Absender" angeblich an die Stiftung geschicktes babylonisches Tonziegelfragment erscheint und die Übergabe an den irakischen Botschafter medienwirksam inszeniert wird, erscheint dies tatsächlich als "Zeichen der besonderen Art", wie die Pressemeldung der Stiftung vom 28.10.2015 die Rückgabe nennt. Unter dem Aspekt der Verquickung der Stiftung mit dem federführenden Ministerium lässt sich das, was als Zeichen des Respekts gegenüber dem Irak erscheinen sollte, auch als fragwürdige innenpolitische Instrumentalisierung des irakischen Botschafters deuten. Wer Kulturgutschutz wirklich ernst meint, verzichtet in diesen Tagen aus Respekt vor dem kulturellen Erbe anderer Staaten besser auf eine solche Theatralik.


Kontrast zwischen Gesetzeswortlaut und Absichtserklärungen
Die Absichtserklärungen des Ministeriums stehen seit Wochen in deutlichem Kontrast zur Schärfe des Gesetzeswortlauts. Die Verhältnismäßigkeit der Beweislastumkehr gehört auf den Prüfstand des von seinem Macher Ministerialreferent Dr. Günter Winands in Gesprächen gern als "pädagogisch" bezeichneten Gesetzes. Die Beweislastumkehr führt zu einer weitestgehenden Illegalisierung legalen Handels und Sammelns und ist damit leider kein geeignetes Mittel zur Erreichung der hehren Ziele. Nicht im Umgang mit Antiken und schon gar nicht im Umgang mit anderen Formen von Kulturgut. Behördliche Kapazitäten würden in der Überwachung des legalen Handels gebunden, anstatt in der Bekämpfung des Schwarzmarktes eingesetzt zu werden.
Fachleute fordern einen an den praktischen Bedürfnissen vor Ort orientierten Schutz geowissenschaftlicher "Hotspots" unter Federführung der UNESCO in lokalem Rahmen. Die Zusammenhänge des Themas sind zu komplex, um diese in einem Gesetz mit Antiken und Kunstgegenständen in der angedachten Form pauschaliert abzuhandeln. Die augenblicklichen Verwerfungen und die Unzufriedenheit der Bevölkerung sind die logische Folge des kulturpolitischen Alleingangs von Staatsministerin Monika Grütters, den Bundesrat und Bundestag schnellstmöglich stoppen sollten.

Die Freiheit von Forschung und Wissenschaft, das Recht auf Eigentum, die Kulturhoheit der Länder und die europäische Warenverkehrsfreiheit stehen auf dem Spiel.

 

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Foto 1: Die private Leihgabe "Drama aus der Urzeit" – eines der vielsagendsten Exponate der deutschen Paläontologie – geht dem Museum Solnhofen aufgrund des Kulturgutschutzgesetzes verloren. Es handelt sich dabei um eine Gesteinsplatte aus dem Solnhofener Plattenkalk, die einen rund 150 Millionen Jahre alten 80 cm großen Raubfisch zeigt, der an der Wasseroberfläche einen Flugsaurier aufgespießt hat. Foto: Gemeinde Solnhofen

 
 
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Foto 2: Besucher bestaunen die Ausstellung "Biodiversität der Fische" im Museum Solnhofen, das viele private Leihgaben in sein Konzept eingebunden hat. Foto: Gemeinde Solnhofen

Foto 3: Beliebte Börsenveranstaltungen wie Mineralien- und Fossilien-, Münz-, Kunst- und Antikenmessen, auf denen massenhaft verfügbare Objekte gehandelt werden, stehen vor dem Aus. Das Foto zeigt Fossilien auf einer Börse. Foto: Steinkern.de

Foto 4: Das Sammeln von Fossilien und Mineralien rettet diese vor der Zerstörung durch Erosion, wie hier an der südenglischen Jurassic Coast, die zum UNESCO-Weltnaturerbe gehört und intensiv um Sammeltourismus wirbt. Sammeln und Schutz von Kulturgut sind kein Widerspruch, sondern zwei Seiten derselben Medaille. Foto: Steinkern.de

 
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Foto 5: Ein von einem Fossiliensammler auf einer Straßenbaustelle gefundener und vor Zerstörung bewahrter 185 Millionen Jahre alter Ammonit. Auch häufig vorkommende Fossilien haben "paläontologischen Wert" und unterfallen somit den strikten Reglementierungen des Regierungsentwurfs des Kulturgutschutzgesetzes. Foto: Steinkern.de

 

Foto 6: Dieser 180 Millionen Jahre alten Ammoniten fand ein Sammler in einer Tongrube. Fossilien die nicht geborgen werden, fallen der Rohstoffverarbeitung zum Opfer. Dieses Stück wäre mit dem umgebenden Rohstoff Ton zu Blähtongranulat verarbeitet worden. Foto: Steinkern.de

 

Foto 7: Exkursionsgruppe mit Kindern in einem Steinbruch. Zum Heranführen des Nachwuchses an die Naturwissenschaften ist praktisches Erleben unabdingbar. Hierzu gehören auch internationale Börsenveranstaltungen, die zum Staunen und Begreifen einladen. Foto: Steinkern.de

 

 

Kontaktdaten für Rückfragen:

 

Verfasser der Meldung:

Betreiber der Fossilien-Community Steinkern.de / Steinkern Verlag

Sönke Simonsen

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Weitere Ansprechpartner:

 

Erster Bürgermeister, Gemeinde Solnhofen

Manfred Schneider

Tel. 09145-8320-0

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Paläontologe

Johannes Kalbe, M.Sc

Universität Potsdam,
Institut für Erd- und Umweltwissenschaften

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Präsident der Vereinigung der Freunde der Geologie und Mineralogie e.V. (VFMG)

Dr. Diether Gräf

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