Ähnliche Regelungen gibt es ja bereits in den Bundesländern, in denen ein Denkmalschutzgesetz Fossilien mit einschließt. Die Fossilien werden ja nicht ersatzlos enteignet. Finder und Besitzer erhalten einen Ausgleich; je nachdem, um was es geht, handelt es sich um eine angemessene Geldsumme, ein anderes Fossil im Tausch, die öffentliche namentliche Nennung als Finder bzw. Stifter... Anreize sind durchaus da!FurFossil hat geschrieben:Eine vergleichbare Regelung für Deutschland könnten wir uns als sehr positiv vorstellen.
Ebenso können wir uns vorstellen, daß in einem so großen Land wie Deutschland mit so vielen Bundesländern und -gesetzen und so vielen verschiedenen Interessen und so vielen wichtigen Persönlichkeiten eine solche Regelung in den nächsten Jahren nicht zustande kommt.
Das Problem, dass Fossilien "verschwinden", betrifft ja vor allem die wenigen deutschen Fundstellen von Weltruf. Die bayerischen Plattenkalke, der Holzmadener Posidonienschiefer... Hier ist es einfach so, dass in vielen Fällen professionelle Händler dahinter stehen, die in der Lage sind, besondere Fossilien an Kunden zu vermitteln, die Preise bezahlen können, bei denen der Staat nicht mithalten kann. Ich kann durchaus nachvollziehen (wenn auch nicht ganz verstehen), dass jemand einen Fund unterschlägt, weil er von einem solventen Sammler das Mehrfache des vom staatlichen Gutachter ermittelten Werts bekommen kann. Oft geht es ja um Stücke, für die aufgrund ihrer Seltenheit kein wirklicher Marktwert angesetzt werden kann - da nehmen die Gebote Fantasiehöhen an, und der dickste Geldbeutel gewinnt am Ende.
Natürlich wäre ein bundesweit einheitliches Gesetz wünschenswert, aber wie wahrscheinlich ist es bei der föderalen Struktur, dass sich alle Länder an einen Tisch setzen und eine gemeinsame Regelung ausarbeiten?
Ich denke auch, dass wir in Deutschland derzeit (und schon seit längerem, und wohl auch noch länger in der Zukunft) ganz andere Probleme haben, für die landesweite Lösungen dringender benötigt werden...
Gruß,
Rainer